Kulturtelefon

Für Kommunen, Landkreise und Verwaltungen

Bürgerinformation per Telefon

Bekanntmachungen, Veranstaltungshinweise und Hinweise aus dem Rathaus unter einer festen Rufnummer, die auch die Einwohner erreicht, die kein Internet nutzen.

Im Überblick

  • Feste Rufnummer aus Ihrem eigenen Ortsnetz
  • Erreichbar ohne Internetanschluss, ohne Smartphone und ohne Konto
  • Ansage jederzeit selbst austauschen
  • Kapazität für gleichzeitige Anrufer je nach Paket, per Addon erweiterbar
  • Bürgerversammlungen und Sprechstunden live übertragen
  • Anrufer werden nicht erfasst und müssen nichts angeben
  • Übersicht der aktuellen Anrufer und Anruferhistorie
  • Verarbeitung auf Servern innerhalb der EU, überwiegend in Deutschland

Eine Gemeinde muss alle erreichen, nicht nur die, die online sind. Genau daran scheitert der digitale Ausbau an seinem Rand: Die Einwohner, die am ehesten auf verlässliche Information angewiesen sind, sind zugleich die, die am seltensten eine Website aufrufen oder eine App installieren.

Das Telefon schließt diese Lücke, ohne einen neuen Kanal aufzubauen. Es steht bereits in jedem Haushalt, es muss nicht erklärt werden, und eine Nummer im Amtsblatt oder im Schaukasten kommt auch bei denen an, die den QR-Code daneben nie scannen werden.

Ihre Verwaltung erhält eine eigene Rufnummer, auf Wunsch aus dem eigenen Ortsnetz. Sie hinterlegen die aktuelle Ansage selbst oder übertragen eine Veranstaltung live. Für die Anrufenden gibt es nichts einzurichten, nichts anzugeben und nichts auszuwählen.

So richten Sie es ein

  1. Schritt 1: Die Gemeinde erhält eine eigene Rufnummer

    Auf Wunsch aus dem Ortsnetz der Gemeinde, damit sie im Amtsblatt neben den übrigen Amtsnummern nicht als fremde Vorwahl auffällt. Sie bleibt dauerhaft dieselbe und wird damit selbst zur Information, die man sich merkt.

  2. Schritt 2: Eine Mitarbeiterin pflegt die Ansage

    Über einen passwortgeschützten Zugang wird die aktuelle Ansage als MP3-Datei hinterlegt, etwa der Wochenüberblick, die Abfallabfuhr oder eine Bekanntmachung. Der Austausch dauert wenige Minuten und braucht keine Unterstützung durch die IT.

  3. Schritt 3: Einwohner rufen an und hören zu

    Kein Menü, keine Tastenauswahl, keine Warteschleife und kein Ansageband, das erst nach drei Auswahlschritten zum Thema kommt. Wer die Nummer wählt, hört die aktuelle Information von Anfang an.

Wofür Verwaltungen den Dienst nutzen

Amtliche Bekanntmachungen und Hinweise laufen als wöchentlich gepflegte Ansage: Sitzungstermine, Sprechzeiten, Änderungen bei der Abfallabfuhr, Straßensperrungen und Baustellen.

Veranstaltungshinweise aus dem Gemeindeleben erreichen über eine feste Nummer auch die Einwohner, die den Veranstaltungskalender auf der Website nie öffnen.

Bürgerversammlungen und Sprechstunden werden live übertragen, damit auch teilnehmen kann, wer den Weg in den Sitzungssaal am Abend nicht mehr schafft.

Seniorenbüros und Sozialämter stellen wiederkehrende Auskünfte als Ansage bereit, von Fahrdiensten über den Mittagstisch bis zu Beratungsangeboten, und entlasten damit die Telefonzentrale.

Häufige Fragen

Wozu eine Telefonnummer, wenn wir eine Website und ein Amtsblatt haben?
Weil beide Kanäle einen Teil der Einwohnerschaft nicht erreichen. Ein spürbarer Anteil der älteren Bevölkerung nutzt kein Internet, und das gedruckte Amtsblatt erscheint zu selten für kurzfristige Hinweise. Das Telefon liegt dazwischen: tagesaktuell wie die Website, erreichbar wie das Amtsblatt.
Werden die Anrufer erfasst?
Anrufer müssen nichts angeben, sich nicht registrieren und keine Einwilligung erteilen. Zum Betrieb der Verbindung fallen die üblichen Verbindungsdaten an, die Sie in Ihrem Konto als Anruferhistorie sehen. Jeder Anrufer kann mit unterdrückter Rufnummer anrufen und damit anonym bleiben. Was genau gespeichert wird und wie lange, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung und Speicherung aller Kundendaten wie Login-Informationen, hochgeladene Audioinhalte und Anruferhistorie erfolgt auf Servern innerhalb von Deutschland. Daten, die nicht unmittelbar die Telefondienstleistung betreffen, können auch auf Servern innerhalb der EU liegen. Welche Dienstleister daran beteiligt sind, steht im Einzelnen in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Ihre Verwaltung für die Beauftragung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO benötigt, sprechen Sie uns bitte vor der Bestellung an.
Können wir eine Bürgerversammlung übertragen?
Ja, als Live-Übertragung. Zuhörer werden beim Betreten automatisch stummgeschaltet, sodass eine Versammlung nicht durch Nebengeräusche gestört wird, und die Moderation kann einzelne Anrufer für eine Wortmeldung laut schalten. Ob eine telefonische Teilnahme an einer Sitzung rechtlich zulässig ist, richtet sich nach Ihrer Geschäftsordnung und dem Kommunalrecht Ihres Landes.
Ist der Dienst für Notfallinformationen geeignet?
Als ergänzender Kanal für Hinweise ja, als Warnmittel nein. Kulturtelefon ist kein Bestandteil der amtlichen Warninfrastruktur und ersetzt weder Sirenen noch Warn-Apps oder Cell Broadcast. Für kurzfristige Hinweise, etwa zu einer Straßensperrung oder einem ausgefallenen Termin, ist es dagegen gut geeignet.
Wie läuft die Beschaffung?
Sie bestellen ein Abonnement und erhalten dafür eine ordentliche Rechnung, monatlich oder jährlich. Die Beträge liegen im Bereich einer Direktbeschaffung. Wenn Ihre Kämmerei bestimmte Angaben auf der Rechnung braucht, etwa eine Bestellnummer, sagen Sie uns das vorab.
Was kostet der Anruf für die Einwohner?
Nichts zusätzlich. Es ist eine gewöhnliche deutsche Festnetznummer, keine Sonderrufnummer. Anrufe darauf sind in aller Regel bereits im Telefon- oder Mobilfunkvertrag enthalten.

Eine Informationsnummer für Ihre Gemeinde

Für eine gepflegte Ansage genügt das Podcast-Paket, für Versammlungen die Konferenz. Auftragsverarbeitungsvertrag, Ortsrufnummer und Rechnungsangaben klären wir gern vor der Bestellung.

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